AGFS – Positionspapier – November 2016

Leidenschaft für gute Bildung –

Freiheit und Vielfalt im Bildungswesen

 

Präambel

·         Die hohe Qualität des Schulwesens in der Bundesrepublik Deutschland entsteht durch vielfältige und zukunftsfähige Bildungskonzepte. 

·         Im produktiven Wettstreit um Bildungsinnovation und Bildungsqualität fordert die AGFS auf allen Ebenen und in allen Bereichen vergleichbare Bedingungen für öffentliche wie
private Schulträger.  Dazu gehört die aktive politische Unterstützung bürgerschaftlicher, gemeinnütziger Privatschulaktivitäten.  Institutionelle Vielfalt im Bildungswesen ist gelebte Demokratie.

·         Freie auf gemeinnütziger Basis arbeitende Schulen verstehen sich als aktiver Teil einer freien Bürgergesellschaft. Mit ihren Konzepten stärken sie Demokratiekultur und gesellschaftliche Solidarität.

 

Qualität der Bildung und Vielfalt von Bildungsangeboten

Für jeden Bürger besteht ein Grundrecht auf gute Bildung. Die Existenz unterschiedlichster Schulen in freier Trägerschaft verbessert nachweislich dauerhaft die Qualität des gesamten Schulwesens.

Freie Schulen bieten ihren Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges, innovatives und werteorientiertes Bildungscurriculum. Besondere Profile unterstützen die Bildung von verantwortungsbewussten Menschen, die aktiv an gesellschaftlichen Entwicklungen teilhaben.

Die Schulen unserer Mitgliedsverbände stehen gemeinsam für ein vielfältiges, von Eltern, Schülerinnen und Schülern nachgefragtes Bildungsangebot. In den kontinuierlichen Erweiterungen und Veränderungen dieses Angebots zeigt sich die klare Orientierung an den konkreten individuellen wie aktuellen gesellschaftlichen Bedürfnissen. Daraus entstehen innovative Impulse, die in das gesamte Bildungssystem wirken. Das Prinzip des Bildungspluralismus entspricht dem in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bewährtem Prinzip der Subsidiarität.

 

Neue Ideen brauchen pädagogische Leidenschaft

Zur Geschichte des freien Schulwesens gehören zahlreiche pädagogische Impulse und Innovationen. Viele Konzepte wie Epochenunterricht, Gruppenarbeit, Freiarbeit, entdeckendes Lernen, Experimentalunterricht, fächerübergreifender Unterricht, Waldpädagogik, ganzheitliche Bildungskonzepte, Sozialcurricula, Umweltkonzepte u.a.m. gehen auf Curricula Freier Schulen zurück und sind heute im gesamten öffentlichen Schulwesen zu finden.

Bei der gemeinsamen Beschulung aller Kinder (Inklusion) haben freie Schulen seit vielen Jahren  bedarfsgerechte Konzepte erarbeitet und Erfahrungen gesammelt.

Bei der Integration von Migranten und Flüchtlingen entwickelten freie Schulen qualitativ hochwertige Angebote.

 

Privatschulfreiheit und Wahlrecht

Der staatliche Umgang mit der Privatschulfreiheit ist ein wichtiger Gradmesser dafür, wieviel Verantwortung und Freiheit den eigenen  Bürgerinnen und Bürgern eingeräumt wird. Das nationalsozialistische Regime hat Privatschulen geschlossen, die Parteidiktatur der DDR hat kein freies Schulwesen zugelassen.  Im Grundgesetz ist die Privatschulfreiheit als grundlegendes Elternrecht – und dadurch auch als Kinderrecht – verankert. Privatschulfreiheit ist eine unserer gesellschaftlichen Grundfreiheiten ebenso wie die Presse- und Meinungsfreiheit.

Das freie Schulwesen und seine Gleichrangigkeit mit staatlichen Einrichtungen sind in Landesverfassungen und in Landesgesetze aufgenommen. Es wird dort betont, dass freie Schulen das gesamte Bildungswesen ergänzen und bereichern. Diesen Auftrag erfüllen die gemeinnützigen Schulen unserer Mitgliedsverbände mit Leidenschaft und durch ihr breites und hochwertiges pädagogisches Angebot.

Wir erwarten von allen Landesregierungen, diese lebendige Pluralität unserer Bildungslandschaft zu fördern und vor Beschränkungen und Behinderungen durch finanzielle oder rechtliche Eingriffe zu schützen.  Dazu ist es notwendig, in allen Parlamenten und nachgelagerten Institutionen wie z.B. der Kultusministerkonferenz eine regelmäßige Berichterstattung zum freien Schulwesen zu sichern und damit den öffentlich nachvollziehbaren Nachweis der Förderung der Privatschulfreiheit zu erbringen. Bei bildungspolitischen Veränderungen im Bildungswesen ist das freie Schulwesen gleichberechtigt zu beteiligen und zu berücksichtigen.

 

Allgemeine Zugänglichkeit

Bildung ist die Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Partizipation und damit eine unerlässliche Bedingung  für eine aktive und mündige Bürgergesellschaft. Deshalb darf keiner zurückgelassen werden. In einem erfolgreichen Bildungssystem muss Chancengleichheit bestehen. Dafür setzen wir uns als freie gemeinnützige Schulen ein. Gute Bildung darf keine Frage des Einkommens sein. Ziel ist es, alle Hürden abzubauen, die den Zugang zu Bildung verhindern können. Bildung muss für alle gesellschaftlichen Gruppierungen gleichermaßen zugänglich sein, unabhängig davon, ob es sich um Bildungseinrichtungen in staatlicher, kommunaler oder freier Trägerschaft handelt. Hierzu sind Finanzierungsmodelle nötig, die jedem die erfolgreiche Gestaltung seiner individuellen Lernbiographie ermöglicht.

 

 

Fulda im November 2016                                                                                                          Der Vorstand

 

Download des Positionspapiers als PDF