AGFS – Positionspapier – November 2016
Leidenschaft für gute Bildung –
Freiheit und Vielfalt im Bildungswesen
Präambel
·
Die hohe Qualität des Schulwesens in der Bundesrepublik Deutschland entsteht
durch vielfältige und zukunftsfähige Bildungskonzepte.
·
Im produktiven Wettstreit um Bildungsinnovation und Bildungsqualität fordert die
AGFS auf allen Ebenen und in allen Bereichen vergleichbare Bedingungen für
öffentliche wie
private Schulträger. Dazu gehört
die aktive politische Unterstützung bürgerschaftlicher, gemeinnütziger
Privatschulaktivitäten.
Institutionelle Vielfalt im Bildungswesen ist gelebte Demokratie.
·
Freie auf gemeinnütziger Basis arbeitende Schulen verstehen sich als aktiver
Teil einer freien Bürgergesellschaft. Mit ihren Konzepten stärken sie
Demokratiekultur und gesellschaftliche Solidarität.
Qualität der Bildung und Vielfalt von Bildungsangeboten
Für jeden Bürger besteht ein Grundrecht auf gute Bildung. Die Existenz
unterschiedlichster Schulen in freier Trägerschaft verbessert nachweislich
dauerhaft die Qualität des gesamten Schulwesens.
Freie Schulen bieten ihren Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges,
innovatives und werteorientiertes Bildungscurriculum. Besondere Profile
unterstützen die Bildung von verantwortungsbewussten Menschen, die aktiv an
gesellschaftlichen Entwicklungen teilhaben.
Die Schulen unserer Mitgliedsverbände stehen gemeinsam für ein vielfältiges, von
Eltern, Schülerinnen und Schülern nachgefragtes Bildungsangebot. In den
kontinuierlichen Erweiterungen und Veränderungen dieses Angebots zeigt sich die
klare Orientierung an den konkreten individuellen wie aktuellen
gesellschaftlichen Bedürfnissen. Daraus entstehen innovative Impulse, die in das
gesamte Bildungssystem wirken. Das Prinzip des Bildungspluralismus entspricht
dem in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bewährtem Prinzip der
Subsidiarität.
Neue Ideen brauchen pädagogische Leidenschaft
Zur Geschichte des freien Schulwesens gehören zahlreiche pädagogische Impulse
und Innovationen. Viele Konzepte wie Epochenunterricht, Gruppenarbeit,
Freiarbeit, entdeckendes Lernen, Experimentalunterricht, fächerübergreifender
Unterricht, Waldpädagogik, ganzheitliche Bildungskonzepte, Sozialcurricula,
Umweltkonzepte u.a.m. gehen auf Curricula Freier Schulen zurück und sind heute
im gesamten öffentlichen Schulwesen zu finden.
Bei der gemeinsamen Beschulung aller Kinder (Inklusion) haben freie Schulen seit
vielen Jahren bedarfsgerechte
Konzepte erarbeitet und Erfahrungen gesammelt.
Bei der Integration von Migranten und Flüchtlingen entwickelten freie Schulen
qualitativ hochwertige Angebote.
Privatschulfreiheit und Wahlrecht
Der staatliche Umgang mit der Privatschulfreiheit ist ein wichtiger Gradmesser
dafür, wieviel Verantwortung und Freiheit den eigenen
Bürgerinnen und Bürgern eingeräumt wird. Das nationalsozialistische
Regime hat Privatschulen geschlossen, die Parteidiktatur der DDR hat kein freies
Schulwesen zugelassen. Im
Grundgesetz ist die Privatschulfreiheit als grundlegendes Elternrecht – und
dadurch auch als Kinderrecht – verankert. Privatschulfreiheit ist eine unserer
gesellschaftlichen Grundfreiheiten ebenso wie die Presse- und Meinungsfreiheit.
Das freie Schulwesen und seine Gleichrangigkeit mit staatlichen Einrichtungen
sind in Landesverfassungen und in Landesgesetze aufgenommen. Es wird dort
betont, dass freie Schulen das gesamte Bildungswesen ergänzen und bereichern.
Diesen Auftrag erfüllen die gemeinnützigen Schulen unserer Mitgliedsverbände mit
Leidenschaft und durch ihr breites und hochwertiges pädagogisches Angebot.
Wir erwarten von allen Landesregierungen, diese lebendige Pluralität unserer
Bildungslandschaft zu fördern und vor Beschränkungen und Behinderungen durch
finanzielle oder rechtliche Eingriffe zu schützen.
Dazu ist es notwendig, in allen Parlamenten und nachgelagerten
Institutionen wie z.B. der Kultusministerkonferenz eine regelmäßige
Berichterstattung zum freien Schulwesen zu sichern und damit den öffentlich
nachvollziehbaren Nachweis der Förderung der Privatschulfreiheit zu erbringen.
Bei bildungspolitischen Veränderungen im Bildungswesen ist das freie Schulwesen
gleichberechtigt zu beteiligen und zu berücksichtigen.
Allgemeine Zugänglichkeit
Bildung ist die Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Partizipation und damit
eine unerlässliche Bedingung für
eine aktive und mündige Bürgergesellschaft. Deshalb darf keiner zurückgelassen
werden. In einem erfolgreichen Bildungssystem muss Chancengleichheit bestehen.
Dafür setzen wir uns als freie gemeinnützige Schulen ein. Gute Bildung darf
keine Frage des Einkommens sein. Ziel ist es, alle Hürden abzubauen, die den
Zugang zu Bildung verhindern können. Bildung muss für alle gesellschaftlichen
Gruppierungen gleichermaßen zugänglich sein, unabhängig davon, ob es sich um
Bildungseinrichtungen in staatlicher, kommunaler oder freier Trägerschaft
handelt. Hierzu sind Finanzierungsmodelle nötig, die jedem die erfolgreiche
Gestaltung seiner individuellen Lernbiographie ermöglicht.
Fulda im November 2016
Der Vorstand